Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

 

Das Landeskinderschutzgesetz NRW aus Mai 2022 fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.

Unser Verein hat zwar bislang keine Kinder oder Jugendliche als Mitglieder. Da eine Mitgliedschaft dieser Gruppe jederzeit jedoch möglich ist, haben wir ein Schutzkonzept / Präventionskonzept erstellt.

 

Antje Freihoff, Jugendwartin im Verein, steht als Ansprechpartnerin für das Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ dem Verein, seinen Mitgliedern und den Eltern zur Verfügung.

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Ehrenkodex Stand 2022.pdf
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